|
Die Ausbildung:
In unserem Verein wird natürlich auch ausgebildet. Hierzu benötigt man zunächst folgende Voraussetzungen:
· Mann/Frau muss 14 Jahre alt sein
· Mann/Frau benötigt ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nach JAR-FCL3
· Mann/Frau benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis, dass direkt zur Luftfahrtbehörde geschickt wird
· Mann/Frau benötigt einen Kurs in Sofortmassnahmen am Unfallort
· Mann/Frau benötigt einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Punkte)
Das war eigentlich schon alles. Und schon kann’s losgehen. Vom ersten Flug an kann man nun mit dem Fluglehrer im Rücken dessen Flugmanöver “mitfühlen”. Es wird zunächst der einfache Geradeausflug geübt. Danach die Wirkungsweise der Querruder und des Seitenruders erklärt und nachvollzogen. Es dauert fast noch am längsten, mit diesen beiden Rudern die richtige Abstimmung hinzubekommen, damit man den Faden, der vorne auf der Scheibe klebt, immer gerade hält. Ist dies nicht der Fall, fliegt der Segler nämlich “unsauber”, d.h. er schiebt oder schmiert in den Kurven, was natürlich nicht gerade förderlich für den Auftrieb ist. Während diesen Manövern wird die Funktion der Instrumente erläutert, welche im Wesentlichen aus Variometer (Steigen /Sinken pro Sekunde), Höhen- und Fahrtmesser bestehen. Um die Geschwindigkeit und die Höhe zu halten, wird mit dem Höhenruder hantiert.

Als wichtigster Lernpunkt steht natürlich das Starten an der Winde und das Landen an, was nicht oft genug geübt werden kann. Nach durchschnittlich 60-70 Flügen mit Fluglehrer bekommt man dann plötzlich gesagt, doch mal alleine zu fliegen. Diese sogenannte A-Prüfung, das “Freifliegen” beinhaltet drei Platzrunden ohne Fluglehrer. Dieser bleibt am Start stehen und ist wohl mindestens so nervös wie der Flugschüler, der die Runde zum ersten Mal alleine steuern muss. Hiermit ist der erste Ausbildungsabschnitt abgeschlossen. Im Folgenden zweiten Abschnitt werden die erlernten Fähigkeiten gefestigt, Kreiswechselflüge, hochgezogene Fahrtkurve, Rollübungen und der Slip geübt. Diese Dinge werden mit der B- und der C-Prüfung abgeschlossen, die jeweils auch aus drei Platzrunden mit den entsprechenden Flugmanövern bestehen.
Im laufe der Ausbildung macht man dann noch das Sprechfunkzeugnis und den Theorieunterricht, der mit einer Prüfung in folgenden sieben Fächern abgefragt wird:

-Navigation -Meterologie -Aerodynamik -Technik -Menschliches Leistungsvermögen -Verhalten in besonderen Fällen -Luftrecht
Hat man die Theorieprüfung bestanden, beginnt der Ausbildungsabschnitt 3. Hier werden das Navigieren und der Streckenflug gelernt. Darin sind Flüge mit Strecken von 50km enthalten. Hat man dies alles hinter sich, wird man zur praktischen Prüfung angemeldet, welche aus drei Platzrundenflügen mit Prüfer besteht. Nun wird ein paar Tage später der Luftfahrerschein von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt und die Ausbildung ist somit beendet, was aber nicht heisst, dass man ab jetzt nichts mehr hinzulernt! Jeder Flug beinhaltet seine neuen Erfahrungen.
Fragen zur Segelflugausbildung beantwortet gerne unser Cheffluglehrer Reinhard Erdmann.


|